Kirchenvorstand

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Der Kirchenvorstand (KV) ist ein durch Kirchenrecht und Staatskirchenrecht definiertes Gremium, welches sich im Bistum Hildesheim nach dem Kirchenvermögensverwaltungsgesetz für die Diözese Hildesheim (KVVG) zu richten sowie an die Geschäftsanweisung für Kirchenvorstände in der Diözese Hildesheim (GAKi) zu halten hat. In §1 des KVVG heißt es zu den Aufgaben des KV:

Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde. Er verwaltet deren Vermögen mit Ausnahme des Treugutes der Kirchengemeinde.

Insbesondere hat der Kirchenvorstand

1. den Haushaltsplan festzustellen und für die Mitglieder der Kirchengemeinde öffentlich auszulegen,
2. die Jahresrechnung zu prüfen und festzustellen,
3. das Vermögensverzeichnis zu führen,
4. den Rendanten zu wählen, sofern nicht der Bischof diesen ernennt, und über die Entlastung des Rendanten zu entscheiden.

Der Kirchenvorstand ist ein demokratisch gewähltes Gremium mit einer Amtsperiode von vier Jahren.

Die derzeitigen Mitglieder des Kirchenvorstands sind:

Dechant Johannes Pawellek als Pfarrer und Vorsitzender
Dr. Stephan Brune
Ralph-Ludwig Gehrke
Dr. Jörg Kindler
Sergej Rauschenberg
Dr. Günter Staib
Daniel Stürzl (alle Stade)

Erika Czerny-Gewalt
Marie-Luise Meiss
Markus Roß (alle Hemmoor)

Gemäß § 2 (3) KVVG ist Dechant Pawellek als leitender Pfarrer Vorsitzender des Kirchenvorstands.

Für Anfragen an den Kirchenvorstand kontaktieren Sie bitte das Pfarrbüro. Dort wird die Weiterleitung der Anfrage je nach Zuständigkeit übernommen.

(Text aus: https://heilig-geist-stade.de/gruppen/kirchenvorstand/ )