Kontakt: Pfarrbüro |
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Der Kirchenvorstand (KV) ist ein durch Kirchenrecht und Staatskirchenrecht definiertes Gremium, welches sich im Bistum Hildesheim nach dem Kirchenvermögensverwaltungsgesetz für die Diözese Hildesheim (KVVG) zu richten sowie an die Geschäftsanweisung für Kirchenvorstände in der Diözese Hildesheim (GAKi) zu halten hat. In §1 des KVVG heißt es zu den Aufgaben des KV: Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde. Er verwaltet deren Vermögen mit Ausnahme des Treugutes der Kirchengemeinde. Insbesondere hat der Kirchenvorstand 1. den Haushaltsplan festzustellen und für die Mitglieder
der Kirchengemeinde öffentlich auszulegen, Der Kirchenvorstand ist ein demokratisch gewähltes Gremium mit einer Amtsperiode von vier Jahren. Die derzeitigen Mitglieder des Kirchenvorstands sind: Dechant Johannes Pawellek als Pfarrer und Vorsitzender Erika Czerny-Gewalt Gemäß § 2 (3) KVVG ist Dechant Pawellek als leitender Pfarrer Vorsitzender des Kirchenvorstands. Für Anfragen an den Kirchenvorstand kontaktieren Sie bitte das Pfarrbüro. Dort wird die Weiterleitung der Anfrage je nach Zuständigkeit übernommen. (Text aus: https://heilig-geist-stade.de/gruppen/kirchenvorstand/ ) |
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